Die im Vollzug angewandte 250-m²-Praxis im Bereich des BewG/BewV ist rechtlich umstritten, da sie vom Bundesamt für Justiz (BJ) starr und ohne Einzelfallprüfung gehandhabt wird. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung der Flächenbegrenzung historisch nach, ordnet die heutige Praxis dogmatisch ein und zeigt auf, weshalb die 250-m²-Zahl nicht als feste Grenze versteinern darf. Im Zentrum steht die These, dass das BewG auf den konkreten Verwendungszweck und den tatsächlichen Platzb