
Advokatur
Die Advokatur der Nievergelt & Stoehr berät seit Jahren erfolgreich Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit grossem Engagement unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten an fünf Standorten in der Schweiz und stehen Ihnen mit unserer Kompetenz zur Seite.
Tätigkeitsgebiete
Das Arbeits- und Personalrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl im privaten wie im öffentlichen Bereich. Es bildet die rechtliche Grundlage für die unterschiedlichsten Rechtsverhältnisse in unserer komplexen Arbeitswelt. Im Bereich Arbeitsrecht verfügen wir über besondere Expertise in folgenden Themen:
Arbeitsverträge, Personal-, Bonus- und Spesenreglemente
Aufhebungsverträge
Kündigung (gerechtfertigte | ungerechtfertigte fristlose Kündigung, missbräuchliche Kündigung, Freistellung)
Arbeitsunfähigkeitsfolge
Ansprüche aus Überstunden und Überzeit
Öffentliches Personalrecht
Konkurrenzverbot
Konflikte am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Bossing etc.)
Arbeitsverleihverträge
Das Immobilien- und Baurecht betrifft eine Vielzahl komplexer Bereiche, die einer entsprechenden Koordination bedürfen. Klienten sehen sich mit einer Vielzahl von Aspekten auseinandergesetzt, angefangen vom Grundstückkauf [Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG)], den hierfür erforderlichen Bauverträgen, über den eigentlichen Bauprozess, bis hin zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, oder der Begründung von Stockwerkeigentum. Unsere Beratung umfasst:
Betreuung von Immobilientransaktionen
Grundstückserwerb unter Lex Koller (BewG) und BGBB
Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG)
Betreuung von Immobilienprojekten
Submissionsrecht
Prozessführung
Stockwerkeigentum
Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Architektenrecht
Immobiliensachenrecht, Baurechts- und andere Dienstbarkeitsverträge
Abwehr und Durchsetzung von Bauhandwerkerpfandrechten
Öffentliches Baurecht, Baubewilligungsverfahren
Planungs- und Umweltschutzrecht insb. Altlasten
Beratung im Zusammenhang mit Nachbarrecht und Immissionen
Beratung und Vertretung bei Grundstückgewinnsteuerproblemen
Das Zusammenleben sowie auch eine Trennung oder Scheidung kann unterschiedliche, teilweise komplexe rechtliche Fragen aufwerfen und finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Wir beraten unsere Klienten fachkundig und zielorientiert und unterstützen beim Verfassen und Überprüfen von Vereinbarungen. Wo es für die Interessenwahrung notwendig ist, führen wir für unsere Klienten auch Gerichtsverfahren. Wir befassen uns dabei insbesondere mit den nachfolgenden Themen:
Scheidungs- und Trennungsvereinbarung
Ehescheidungs- und Ehetrennungsverfahren
Eheschutzmassnahmen und andere vorsorgliche Massnahmen
Abänderung von Scheidungsurteilen
Berechnung von Alimente- bzw. Unterhaltsbeiträge
Güterrecht | Vermögensausgleich
Zuweisung Haus | Wohnung
Aufteilung Pensionskassenguthabens
Obhuts- und Sorgerecht
Kindsvertretung | Verfahrensbeistandschaft
Ehevertrag
Konkubinat
Vaterschaftsfeststellungsklage und Anfechtung der Vaterschaft
Adoption
Namensrecht und Namensänderung mit Bezug auf Ehe und Scheidung
Regelung bzgl. gemeinsamer Kinder bei unverheirateten Eltern
Regelung bzgl. gemeinsamer Vermögenswerte bei unverheirateten Paaren
Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft
Beratung bei bestehender eingetragener Partnerschaft
Im Erbrecht geht es insbesondere um die Nachlassplanung und der damit verbundenen Errichtung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, um die Teilung des Nachlassvermögens sowie um die Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen. Oft geht es dabei um hohe finanzielle Werte und eine fachkundige Beratung und Unterstützung ist daher besonders wichtig. Im Einzelnen stehen folgende Themen im Vordergrund:
Erbteilung
Erbschaftsklage
Nachlassplanung
Willensvollstreckung
Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftsannahme und -ausschlagung
Testamentsvollstreckung
Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung
Begleitung von Erbengemeinschaften bzw. Abwicklung des Nachlasses
Durchsetzung von Pflichtteilsansprüche
Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Regelung der Beziehungen zwischen Personen, die ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Gründung, Führung und Beendigung von Unternehmen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der beteiligten Personen. Das Gesellschaftsrecht regelt die verschiedenen Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften, GmbHs oder Personengesellschaften. Zu unseren Spezialgebieten zählen insbesondere:
Gründung von Unternehmen
Kauf und Verkauf von Unternehmen
Kapitalveränderungen
Gesellschaftervereinbarungen und Aktionärsbindungsverträge
Sanierung und Umstrukturierung (Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung)
Private Equity Investitionen
Joint Ventures (strategische Allianzen)
Verantwortlichkeitsansprüche und Revisionshaftung
Unternehmensnachfolge
Das Haftpflichtrecht regelt die Verantwortung einer Person für den Schaden, den sie einer anderen Person zufügt. Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtansprüchen. Im Allgemeinen muss eine Person für den Schaden haften, den sie verursacht hat, es sei denn, es liegt ein Grund für die Haftungsbefreiung vor, wie zum Beispiel höhere Gewalt oder das Verschulden des Geschädigten. Wir unterstützen Sie Schadenersatz oder Genugtuung durchzusetzen. Im Weiteren vertreten wir Sie im Schadensfall aus ausservertraglicher Haftung. Dabei befassen wir uns mit:
Geschäftsherrenhaftung
Grund- und Werkeigentümerhaftung
Haftungsfällen aus unerlaubten Handlungen (Sachschäden, Körperverletzungen, Sportunfällen, Persönlichkeitsverletzungen)
Tierhalterhaftung
Staatshaftung
Produktehaftpflicht
Haftung eines Motorfahrzeugshalters
Haftung bei Geschäftsführung ohne Auftrag und Gefälligkeiten
Vertretung in haftpflichtrechtlichen Gerichtsverfahren
Arzthaftungsrecht
Haftung bei Sport- und Freizeitunfällen
Handels- und Wirtschaftsrecht regelt die rechtlichen Aspekte des wirtschaftlichen Handelns von Unternehmen und Privatpersonen. Hierzu zählen insbesondere das Handelsrecht, welches den Handelsverkehr behandelt, sowie das Gesellschaftsrecht, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaftern regelt. Das Wirtschaftsrecht umfasst weitere Aspekte des Wirtschaftslebens wie beispielsweise das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht und das Arbeitsrecht. Wir sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Themen im Handels- und Wirtschaftsrecht, darunter:
Gründung von Unternehmen und Geschäftsführungsvertrag
Handelsregistereinträge und –mutationen
Aufsetzung einer ausreichenden Corporate Governance
Fusion und Übernahme
Compliance und regulatorische Anforderungen
Streitbeilegung und Prozessführung
Arbeitsrechtliche Fragestellungen und Personalwesen
Mediation ist für die Parteien die wohl befriedigendste Art, für den herrschenden Konflikt eine adäquate Lösung zu finden. Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Streites, bei dem der Mediator die Parteien in einem Lösungsprozess begleitet. Der Mediator vertritt keine Partei und trifft im Prozess keine Entscheidungen, sondern trägt lediglich die Verantwortung für den unparteiischen Ablauf der Mediation.
Ziel der Mediation ist:
Dass die Parteien eine selber eine aussergerichtliche Lösung finden
Dass die Lösung in Form einer Verbindliche Vereinbarung festgehalten wird
Dass die Vereinbarung langfristig tragfähig ist
Bei Nievergelt & Stoehr besitzt zurzeit Rechtsanwältin Claudia Nievergelt Giston die entsprechende Ausbildung «Mediation SAV». Sie führt die Mediation in jeder Art von Konflikten.
Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich auf die Tätigkeiten von Medienunternehmen und Journalisten beziehen (Produktion, Verbreitung und Nutzung von Medieninhalten wie Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Film, Online-Medien und sozialen Medien). Das Medienrecht hat in der heutigen digitalen und vernetzten Welt eine zunehmende Bedeutung erlangt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen und der Verbreitung von Inhalten über das Internet komplexer geworden. Daher ist es für Medienunternehmen und Journalisten wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen des Medienrechts vertraut zu machen. Wir unterstützen Sie gerne in Folgenden Tätigkeiten:
Beratung von Medienunternehmen und Journalisten (Kontrolle von Medieninhalten)
Verträge im Medienbereich
Presserecht und der Pressefreiheit
Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht, dem Leistungsschutzrecht und aus dem Recht am eigenen Bild
Social-Media-Richtlinien und Nutzungsbedingungen
Telekommunikationsrecht
Vertretung von Medienunternehmen und Journalisten in gerichtlichen Verfahren (Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen)
Das Mietrecht ist ein wichtiger Bereich des Zivilrechts und umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter regeln. Das Mietrecht betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbemieten und beinhaltet Themen wie Mietverträge, Mietzins, Mietkaution, Kündigung, Mängel am Mietobjekt und viele weitere. Unsere Beratung umfasst:
Beratung und Vertretung in allen Aspekten des Miet- und Pachtrechts
Vertragsgestaltung
Mitzinsgestaltung, Mitzinserhöhung und /- herabsetzung
Kündigung bzw. Anfechtung derselben
Mieterstreckung
Anweisung (Räumungsklage)
Triple-Net-Mietverträgen
Sale and Leaseback
Mieterausbau und Rückbaupflicht
Beratung und Vertretung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Airbnb
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung vermögender Privatpersonen und Familienunternehmen. Aufgrund unseres Fokus auf die private Vermögens- und Nachlassplanung, wie auch die Regelung von Unternehmens- und Geschäftsnachfolgen, können wir auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Neben fachlicher Kompetenz legen wir zudem stets grossen Wert auf eine persönliche und massgeschneiderte Beratung und Betreuung unserer Klienten. Unsere Kernkompetenzen umfassen:
Wohnsitznahme
Immobilienerwerb (Lex Koller und ZWG)
Steuerpauschalierung
Personalwesen
Nachlassplanung
Betreuung von Stiftungen und Trusts
Wir beraten und vertreten inländische und ausländische Unternehmen, Institutionen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen in streitigen Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Für unsere Klienten entwickeln wir zudem Strategien zur Vermeidung von Konflikten. Zu unseren Kerntätigkeiten gehören:
Nationale und internationale Prozessführung (Zivilprozesse)
Zivilprozess
Verwaltungsverfahren
Vorsorglicher Rechtsschutz (vorsorgliche Massnahmen)
Nationale und internationale Vollstreckung von Urteilen
Schiedsgerichtsbarkeit
Das Inkasso von Forderungen und die Durchsetzung der Erfüllung von Verträgen ist eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei. Durch ein rasches und konsequentes Vorgehen gegen Schuldner, gegebenenfalls vor sämtlichen gerichtlichen Instanzen und bei Betreibungs- und Konkursämtern, setzen wir Ihre Interessen durch. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Beratung und Vertretung im Verkehr mit den Zwangsvollstreckungsbehörden
Arrestverfahren und bei Arrestprosequierungen
Rechtsöffnungsverfahren
Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte (Schenkungs-, Überschuldungs- und Absichtsanfechtung)
Actio pauliana
Geltendmachung von Geld- oder Sicherstellungsansprüchen (Widerspruchsklagen, Aussonderungs- und Kollokationsprozesse)
Beratung und Vertretung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
Betreibung auf Pfändung, Betreibung auf Pfandverwertung
Wechselbetreibung
Nachlassstundung bzw. Nachlassverfahren
Zahlungsbefehl
Rechtsvorschlagsbeseitigung
Löschung eines Betreibungsregistereintrags
Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Gläubiger
Wir verfügen über ein tiefgehendes Fachwissen im Bereich des Steuerrechts, welches auf eine exzellente Ausbildung sowie langjährige Erfahrung unseres Teams beruht. Wir beraten und vertreten Privatpersonen sowie Unternehmen in Fragen zur Steueroptimierung und Pauschalbesteuerung, in der Wahl geeigneter Standorte, in Rechtsmittelverfahren und mehr. Eine geeignete Beratung wird durch unsere Vielzahl von Standorten sichergestellt. Privatepersonen profitieren auf Wunsch auch von den Dienstleistungen unserer Unternehmensberatung mit zugehörigem Family Office in St. Moritz. Zu unseren Kerntätigkeiten gehören:
Steuererklärung für alle Steuerarten in allen Kantonen
Steuererklärung für natürliche wie auch juristische Personen
Lösungsorientierte, individuelle Betreuung mit Bezug auf Steuerfolgen und Steuerplanung
Umstrukturierung wie Fusion, Spaltung oder Rechtsformänderung von Unternehmen
Nachfolgeregelung wie insbesondere Kauf und Verkauf von Unternehmen
Nachsteuer- und Bussenverfahren
Vertretung in Einsprache- und Rechtsmittelverfahren
Prüfung der Steuerveranlagung und Unterstützung bei Unklarheiten, Unstimmigkeiten
Besteuerungsfragen bezüglich Kryptowährungen
Einkommens- und Vermögenssteuer
Gewinn- und Kapitalsteuer
Grundstückgewinnsteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Mehrwertsteuer
Verrechnungssteuer
Stempelabgaben
Quellensteuer
Zollrecht
Egal ob es sich um eine Körperverletzung, Ehrverletzung, Steuerdelikt oder Verkehrsübertretung handelt, jeder kann schnell in eine strafrechtliche Situation geraten. Wir stehen Ihnen zur Seite, ob Sie eine Strafanzeige erstatten möchten oder eine Verteidigung benötigen. Wir führen eine gründliche Sachverhaltsermittlung durch und bieten eine einfühlsame Rechtsberatung, um Sie durch das oft langwierige und emotional aufgeladene Strafverfahren zu begleiten. Zu unseren Leistungen im Bereich Strafrecht gehören unter anderem:
Präventivberatung zur Vermeidung von Strafverfahren
Erarbeitung von Unternehmensrichtlinien | Codes of Conduct | KYC | ALM-Struktur Aussetzung
Strafverteidigung und Jugendstrafverteidigung
Geschädigtenvertretung
Verfassen von Strafanzeigen
Wirtschaftsstrafrecht
Geldwäscherei
Finanzmarktstrafrecht
Unternehmensstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Vermögensstrafrecht
Konkursdelikte
Betäubungsmittelstrafrecht
Strassenverkehrsrecht
Vertretung vor Zwangsmassnahmengericht | Untersuchungshaft
Beratung | Vertretung im Falle einer Hausdurchsuchung
Rechtshilfe im Strafverfahren und Auslieferungsrecht
Die Erstellung von Verträgen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein flüchtig redigierter Vertrag verursacht vielfach Probleme, die bereits an der Quelle, d.h. vor Vertragsabschluss, durch eine entsprechende juristische Beratung verhindert werden können.
Wir beraten Einzelpersonen und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ferner prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen, insbesondere:
Kaufvertrag
Tauschvertrag
Schenkungsvertrag
Miet- und Pachtvertrag
Leihvertrag
Darlehensvertrag
Kreditvertrag
Arbeitsvertrag
Werkvertrag
Auftragsvertrag
Verlagsvertrag
Treuhandvertrag
Markler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsvertrag
Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsvertrag
Gesellschafts- und Aktionärbindungsvertrag
Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsvertrag
Im Verwaltungsrecht begegnen sich staatliche Organisationen (Bund, Kanton und Gemeinden) und Private. Wir begleiten und vertreten Gemeinwesen und öffentlich-rechtliche Institutionen, Unternehmen und Private auf allen Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinden) insbesondere in den folgenden Bereichen:
Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen
Ausarbeitung von Grundordnungen (Baugesetz, Zonenplan etc.) von Gemeinden
Ausarbeitung von Quartierplänen
Erstellung oder Anfechtung von Verfügungen
Verfassen von Bauentscheiden oder Baueinsprachen, Beschwerden gegen Entscheide von Baubehörden
Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Staatshaftung und Enteignung
Öffentliches Vergaberecht (Submission)
Erarbeitung und Änderung von organisationsrechtlichen Grunderlassen
Organisation von Organen | Behörden, von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Festlegung von Aufgaben und Befugnissen von Organen | Behörden (namentliche Verfassungsrevisionen, Organisationsplanung bei Gemeinde)