
Notariat
Unsere notariellen Dienstleistungen werden in unseren Büros in Samedan, St. Moritz und
Poschiavo angeboten. Selbstverständlich sind im Bedarfsfall auch Beurkundungen
ausserhalb dieser Büros im Kanton Graubünden möglich. Wir beraten Sie in allen
beurkundungspflichtigen Geschäften und erarbeiten für die Parteien die entsprechenden
Urkunden. Die Urkunden können entsprechend den Wünschen der Beteiligten in allen
Bereichen in deutscher, italienischer, romanischer, französischer und englischer Sprache
errichtet werden.
Notarielle Dienstleistungen
Beglaubigt werden:
Unterschriften oder Handzeichen auf einem Dokument (z. B. Vollmacht), welche beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens, beim Kauf oder Verkauf von Immobilien oder bei gerichtlichen Verfahren notwendig sein können.
Kopien (z. B. Pass oder Diplom); damit wird die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original beglaubigt, was beispielsweise dann sinnvoll ist, wenn einer Amtsstelle oder einer Partei nicht ein Original ausgehändigt werden kann bzw. soll.
Übersetzungen
Sicherung eines Datums.
Im Bedarfsfall holen wir auch die Apostille, d.h. die Beglaubigung der Unterschrift des Notars durch die zuständige Behörde ein.
Wir errichten und beurkunden Urkunden in sämtlichen Bereichen, in denen eine öffentliche Urkunde notwendig ist bzw. von den Vertragsparteien gewünscht wird. Im Einzelnen sind dies:
Personenrecht
Errichtung von Stiftungen
Gründungsurkunde
Organisationsreglement
Errichtung und Beurkundung einer letztwilligen Verfügung (Testament) bzw. eines Erbvertrages oder eines Ehe- und Erbvertrages, in welchem die Gründung einer Stiftung verfügt bzw. vereinbart wird
Im Zusammenhang mit der Gründung der Stiftung klären wir auch allfällige sich stellende aufsichtsrechtliche Fragen und sind für die Eintragung im Handelsregister besorgt.
Erbrecht
Errichtung, Abänderung und Beurkundung der folgenden Urkunden:
Letztwillige Verfügung (Testament)
Erbverträge
Vertrag betreffend Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft
Aufnahme von Inventaren (Sicherungsinventar, öffentliches Inventar)
Familienrecht
Errichtung, Abänderung und Beurkundung der folgenden Urkunden:
Ehevertrag
Erbvertrag
Ehe- und Erbvertrag
Vorsorgeauftrag
Zum Vorsorgeauftrag im Besonderen
Der Vorsorgeauftrag ermöglicht einer Person die Gestaltung der eigenen Angelegenheiten für den Fall der zukünftigen Urteils- und damit Handlungsunfähigkeit. Eine handlungsfähige Person kann insbesondere mit einem Vorsorgeauftrag für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen und ermächtigen. Dabei kann es sich um die Personensorge, Vermögenssorge oder um eine Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten handeln. Im Vorsorgeauftrag wird oft auf die Patientenverfügung verwiesen. Diese ist nicht Bestandteil des Vorsorgeauftrages, kann diesem aber beigelegt werden. Wir beraten Sie auch bei der Erarbeitung einer Patientenverfügung.
Sachenrecht
Im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften betreffend Grundstücke (bspw. Kauf einer Wohnung, eines Hauses, von Land) handelt es sich insbesondere um folgende Urkunden:
Kaufvertrag, Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages, Kaufrechtsvertrag, Rückkaufvertrag, Vertrag betreffend die Einräumung eines Vorkaufsrechtes
Begründung von Stockwerkeigentum
Begründung von Personaldienstbarkeiten, wie beispielsweise Wohnrechte
Nutzniessungsrechte
Begründung von Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise Grenzbaurechte
Näherbaurechte, Höherbaurechte, Durchgangsrechte, Durchleitungsrechte etc.
Grundpfandrechte (Hypotheken)
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bzw. durch juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung stellen wir auch das Gesuch für die Feststellung der Nichtbewilligungspflicht bzw. beantragen wir die entsprechenden Erwerbsbewilligungen.
Handels- und Gesellschaftsrecht (AG, GmbH-Recht, Genossenschaften)
Errichtung und Beurkundung der Urkunde über die Errichtung einer Aktiengesellschaft bzw. einer GmbH samt Statuten
Errichtung und nötigenfalls Beurkundung der Sacheinlageverträge
Beurkundung von Beschlüssen der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung
Errichtung und Beurkundung der öffentlichen Urkunde über die Errichtung einer Genossenschaft samt Statuten
Im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht errichten wir auch die entsprechenden Urkunden im Zusammenhang mit Statutenänderungen, Sitzverlegungen etc. sowie sämtliche Urkunden im Zusammenhang mit Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen und anderen Formen der Umstrukturierung.