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Family Office

Bei Nievergelt & Stoehr Family Office bieten wir Ihnen umfassende und massgeschneiderte Dienstleistungen und Beratungen an. Insbesondere konzentrieren wir uns auf die Bereiche Vermögens-, Investment-, Nachlass- und Finanzplanung sowohl für Ihre Familien als auch für einzelne Mitglieder und deren Vermögen. Sie werden bei der Verwaltung Ihres Vermögens unterstützt, und zudem bieten wir Ihnen Dienstleistungen im Finanz- und Investmentbereich an.


Unser wichtigstes Anliegen ist es, Ihre individuellen Anforderungen und die Ihrer Familie zu verstehen und gemeinsam umfassende Lösungen zu finden, um Ihren langfristigen finanziellen Erfolg zu fördern.

Tätigkeitsgebiete

Family Office Dienstleistungen

  • Arbeitsrecht
    Das Arbeits- und Personalrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl im privaten wie im öffentlichen Bereich. Es bildet die rechtliche Grundlage für die unterschiedlichsten Rechtsverhältnisse in unserer komplexen Arbeitswelt. Im Bereich Arbeitsrecht verfügen wir über besondere Expertise in folgenden Themen: Arbeitsverträge, Personal-, Bonus- und Spesenreglemente Aufhebungsverträge Kündigung (gerechtfertigte | ungerechtfertigte fristlose Kündigung, missbräuchliche Kündigung, Freistellung) Arbeitsunfähigkeitsfolge Ansprüche aus Überstunden und Überzeit Öffentliches Personalrecht Konkurrenzverbot Konflikte am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Bossing etc.) Arbeitsverleihverträge
  • Bau- und Immobilienrecht
    Das Immobilien- und Baurecht betrifft eine Vielzahl komplexer Bereiche, die einer entsprechenden Koordination bedürfen. Klienten sehen sich mit einer Vielzahl von Aspekten auseinandergesetzt, angefangen vom Grundstückkauf [Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG)], den hierfür erforderlichen Bauverträgen, über den eigentlichen Bauprozess, bis hin zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, oder der Begründung von Stockwerkeigentum. Unsere Beratung umfasst: Betreuung von Immobilientransaktionen Grundstückserwerb unter Lex Koller (BewG) und BGBB Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG) Betreuung von Immobilienprojekten Submissionsrecht Prozessführung Stockwerkeigentum Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Architektenrecht Immobiliensachenrecht, Baurechts- und andere Dienstbarkeitsverträge Abwehr und Durchsetzung von Bauhandwerkerpfandrechten Öffentliches Baurecht, Baubewilligungsverfahren Planungs- und Umweltschutzrecht insb. Altlasten Beratung im Zusammenhang mit Nachbarrecht und Immissionen Beratung und Vertretung bei Grundstückgewinnsteuerproblemen
  • Ehe- und Familienrecht
    Das Zusammenleben sowie auch eine Trennung oder Scheidung kann unterschiedliche, teilweise komplexe rechtliche Fragen aufwerfen und finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Wir beraten unsere Klienten fachkundig und zielorientiert und unterstützen beim Verfassen und Überprüfen von Vereinbarungen. Wo es für die Interessenwahrung notwendig ist, führen wir für unsere Klienten auch Gerichtsverfahren. Wir befassen uns dabei insbesondere mit den nachfolgenden Themen: Scheidungs- und Trennungsvereinbarung Ehescheidungs- und Ehetrennungsverfahren Eheschutzmassnahmen und andere vorsorgliche Massnahmen Abänderung von Scheidungsurteilen Berechnung von Alimente- bzw. Unterhaltsbeiträge Güterrecht | Vermögensausgleich Zuweisung Haus | Wohnung Aufteilung Pensionskassenguthabens Obhuts- und Sorgerecht Kindsvertretung | Verfahrensbeistandschaft Ehevertrag Konkubinat Vaterschaftsfeststellungsklage und Anfechtung der Vaterschaft Adoption Namensrecht und Namensänderung mit Bezug auf Ehe und Scheidung Regelung bzgl. gemeinsamer Kinder bei unverheirateten Eltern Regelung bzgl. gemeinsamer Vermögenswerte bei unverheirateten Paaren Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft Beratung bei bestehender eingetragener Partnerschaft
  • Erbrecht, Nachlassplanung und Willensvollstreckungen
    Im Erbrecht geht es insbesondere um die Nachlassplanung und der damit verbundenen Errichtung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, um die Teilung des Nachlassvermögens sowie um die Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen. Oft geht es dabei um hohe finanzielle Werte und eine fachkundige Beratung und Unterstützung ist daher besonders wichtig. Im Einzelnen stehen folgende Themen im Vordergrund: Erbteilung Erbschaftsklage Nachlassplanung Willensvollstreckung Erbschaftssteuerrecht Erbschaftsannahme und -ausschlagung Testamentsvollstreckung Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung Begleitung von Erbengemeinschaften bzw. Abwicklung des Nachlasses Durchsetzung von Pflichtteilsansprüche
  • Gesellschaftsrecht
    Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Regelung der Beziehungen zwischen Personen, die ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Gründung, Führung und Beendigung von Unternehmen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der beteiligten Personen. Das Gesellschaftsrecht regelt die verschiedenen Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften, GmbHs oder Personengesellschaften. Zu unseren Spezialgebieten zählen insbesondere: Gründung von Unternehmen Kauf und Verkauf von Unternehmen Kapitalveränderungen Gesellschaftervereinbarungen und Aktionärsbindungsverträge Sanierung und Umstrukturierung (Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung) Private Equity Investitionen Joint Ventures (strategische Allianzen) Verantwortlichkeitsansprüche und Revisionshaftung Unternehmensnachfolge
  • Haftpflichtrecht
    Das Haftpflichtrecht regelt die Verantwortung einer Person für den Schaden, den sie einer anderen Person zufügt. Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtansprüchen. Im Allgemeinen muss eine Person für den Schaden haften, den sie verursacht hat, es sei denn, es liegt ein Grund für die Haftungsbefreiung vor, wie zum Beispiel höhere Gewalt oder das Verschulden des Geschädigten. Wir unterstützen Sie Schadenersatz oder Genugtuung durchzusetzen. Im Weiteren vertreten wir Sie im Schadensfall aus ausservertraglicher Haftung. Dabei befassen wir uns mit: Geschäftsherrenhaftung Grund- und Werkeigentümerhaftung Haftungsfällen aus unerlaubten Handlungen (Sachschäden, Körperverletzungen, Sportunfällen, Persönlichkeitsverletzungen) Tierhalterhaftung Staatshaftung Produktehaftpflicht Haftung eines Motorfahrzeugshalters Haftung bei Geschäftsführung ohne Auftrag und Gefälligkeiten Vertretung in haftpflichtrechltichen Gerichtsverfahren Arzthaftungsrecht Haftung bei Sport- und Freizeitunfällen
  • Handels- und Wirtschaftsrecht
    Handels- und Wirtschaftsrecht regelt die rechtlichen Aspekte des wirtschaftlichen Handelns von Unternehmen und Privatpersonen. Hierzu zählen insbesondere das Handelsrecht, welches den Handelsverkehr behandelt, sowie das Gesellschaftsrecht, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaftern regelt. Das Wirtschaftsrecht umfasst weitere Aspekte des Wirtschaftslebens wie beispielsweise das Wettbewerbsrecht, das Kartellrecht und das Arbeitsrecht. Wir sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Themen im Handels- und Wirtschaftsrecht, darunter: Gründung von Unternehmen und Geschäftsführungsvertrag Handelsregistereinträge und –mutationen Aufsetzung einer ausreichenden Corporate Governance Fusion und Übernahme Compliance und regulatorische Anforderungen Streitbeilegung und Prozessführung Arbeitsrechtliche Fragestellungen und Personalwesen
  • Mediation
    Mediation ist für die Parteien die wohl befriedigendste Art, für den herrschenden Konflikt eine adäquate Lösung zu finden. Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Streites, bei dem der Mediator die Parteien in einem Lösungsprozess begleitet. Der Mediator vertritt keine Partei und trifft im Prozess keine Entscheidungen, sondern trägt lediglich die Verantwortung für den unparteiischen Ablauf der Mediation. Ziel der Mediation ist: Dass die Parteien eine selber eine aussergerichtliche Lösung finden Dass die Lösung in Form einer Verbindliche Vereinbarung festgehalten wird Dass die Vereinbarung langfristig tragfähig ist Bei Nievergelt & Stoehr besitzt zurzeit Rechtsanwältin Claudia Nievergelt Giston die entsprechende Ausbildung «Mediation SAV». Sie führt die Mediation in jeder Art von Konflikten.
  • Medienrecht
    Das Medienrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich auf die Tätigkeiten von Medienunternehmen und Journalisten beziehen (Produktion, Verbreitung und Nutzung von Medieninhalten wie Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Film, Online-Medien und sozialen Medien). Das Medienrecht hat in der heutigen digitalen und vernetzten Welt eine zunehmende Bedeutung erlangt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen und der Verbreitung von Inhalten über das Internet komplexer geworden. Daher ist es für Medienunternehmen und Journalisten wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen des Medienrechts vertraut zu machen. Wir unterstützen Sie gerne in Folgenden Tätigkeiten: Beratung von Medienunternehmen und Journalisten (Kontrolle von Medieninhalten) Verträge im Medienbereich Presserecht und der Pressefreiheit Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht, dem Leistungsschutzrecht und aus dem Recht am eigenen Bild Social-Media-Richtlinien und Nutzungsbedingungen Telekommunikationsrecht Vertretung von Medienunternehmen und Journalisten in gerichtlichen Verfahren (Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen)
  • Mietrecht
    Das Mietrecht ist ein wichtiger Bereich des Zivilrechts und umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter regeln. Das Mietrecht betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbemieten und beinhaltet Themen wie Mietverträge, Mietzins, Mietkaution, Kündigung, Mängel am Mietobjekt und viele weitere. Unsere Beratung umfasst: Beratung und Vertretung in allen Aspekten des Miet- und Pachtrechts Vertragsgestaltung Mitzinsgestaltung, Mitzinserhöhung und /- herabsetzung Kündigung bzw. Anfechtung derselben Mieterstreckung Anweisung (Räumungsklage) Triple-Net-Mietverträgen Sale and Leaseback Mieterausbau und Rückbaupflicht Beratung und Vertretung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Airbnb
  • Private Clients
    Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung vermögender Privatpersonen und Familienunternehmen. Aufgrund unseres Fokus auf die private Vermögens- und Nachlassplanung, wie auch die Regelung von Unternehmens- und Geschäftsnachfolgen, können wir auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Neben fachlicher Kompetenz legen wir zudem stets grossen Wert auf eine persönliche und massgeschneiderte Beratung und Betreuung unserer Klienten. Unsere Kernkompetenzen umfassen: Wohnsitznahme Immobilienerwerb (Lex Koller und ZWG) Steuerpauschalierung Personalwesen Nachlassplanung Betreuung von Stiftungen und Trusts
  • Prozessführung
    Wir beraten und vertreten inländische und ausländische Unternehmen, Institutionen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen in streitigen Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Für unsere Klienten entwickeln wir zudem Strategien zur Vermeidung von Konflikten. Zu unseren Kerntätigkeiten gehören: Nationale und internationale Prozessführung (Zivilprozesse) Zivilprozess Verwaltungsverfahren Vorsorglicher Rechtsschutz (vorsorgliche Massnahmen) Nationale und internationale Vollstreckung von Urteilen Schiedsgerichtsbarkeit
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
    Das Inkasso von Forderungen und die Durchsetzung der Erfüllung von Verträgen ist eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei. Durch ein rasches und konsequentes Vorgehen gegen Schuldner, gegebenenfalls vor sämtlichen gerichtlichen Instanzen und bei Betreibungs- und Konkursämtern, setzen wir Ihre Interessen durch. Unsere Dienstleistungen umfassen: Beratung und Vertretung im Verkehr mit den Zwangsvollstreckungsbehörden Arrestverfahren und bei Arrestprosequierungen Rechtsöffnungsverfahren Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte (Schenkungs-, Überschuldungs- und Absichtsanfechtung) Actio pauliana Geltendmachung von Geld- oder Sicherstellungsansprüchen (Widerspruchsklagen, Aussonderungs- und Kollokationsprozesse) Beratung und Vertretung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen Betreibung auf Pfändung Betreibung auf Pfandverwertung Wechselbetreibung Nachlassstundung bzw. Nachlassverfahren Zahlungsbefehl Rechtsvorschlagsbeseitigung Löschung eines Betreibungsregistereintrags Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Gläubiger
  • Steuerrecht
    Wir verfügen über ein tiefgehendes Fachwissen im Bereich des Steuerrechts, welches auf eine exzellente Ausbildung sowie langjährige Erfahrung unseres Teams beruht. Wir beraten und vertreten Privatpersonen sowie Unternehmen in Fragen zur Steueroptimierung und Pauschalbesteuerung, in der Wahl geeigneter Standorte, in Rechtsmittelverfahren und mehr. Eine geeignete Beratung wird durch unsere Vielzahl von Standorten sichergestellt. Privatepersonen profitieren auf Wunsch auch von den Dienstleistungen unserer Unternehmensberatung mit zugehörigem Family Office in St. Moritz. Zu unseren Kerntätigkeiten gehören: Steuererklärung für alle Steuerarten in allen Kantonen Steuererklärung für natürliche wie auch juristische Personen Lösungsorientierte, individuelle Betreuung mit Bezug auf Steuerfolgen und Steuerplanung Umstrukturierung wie Fusion, Spaltung oder Rechtsformänderung von Unternehmen Nachfolgeregelung wie insbesondere Kauf und Verkauf von Unternehmen Nachsteuer- und Bussenverfahren Vertretung in Einsprache- und Rechtsmittelverfahren Prüfung der Steuerveranlagung und Unterstützung bei Unklarheiten, Unstimmigkeiten Besteuerungsfragen bezüglich Kryptowährungen Einkommens- und Vermögenssteuer Gewinn- und Kapitalsteuer Grundstückgewinnsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Mehrwertsteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben Quellensteuer Zollrecht
  • Strafrecht
    Egal ob es sich um eine Körperverletzung, Ehrverletzung, Steuerdelikt oder Verkehrsübertretung handelt, jeder kann schnell in eine strafrechtliche Situation geraten. Wir stehen Ihnen zur Seite, ob Sie eine Strafanzeige erstatten möchten oder eine Verteidigung benötigen. Wir führen eine gründliche Sachverhaltsermittlung durch und bieten eine einfühlsame Rechtsberatung, um Sie durch das oft langwierige und emotional aufgeladene Strafverfahren zu begleiten. Zu unseren Leistungen im Bereich Strafrecht gehören unter anderem: Präventivberatung zur Vermeidung von Strafverfahren Erarbeitung von Unternehmensrichtlinien | Codes of Conduct | KYC | ALM-Struktur Aussetzung Strafverteidigung und Jugendstrafverteidigung Geschädigtenvertretung Verfassen von Strafanzeigen Wirtschaftsstrafrecht Geldwäscherei Finanzmarktstrafrecht Unternehmensstrafrecht Korruptionsstrafrecht Vermögensstrafrecht Konkursdelikte Betäubungsmittelstrafrecht Strassenverkehrsrecht Vertretung vor Zwangsmassnahmengericht | Untersuchungshaft Beratung | Vertretung im Falle einer Hausdurchsuchung Rechtshilfe im Strafverfahren und Auslieferungsrecht
  • Vertragsrecht
    Die Erstellung von Verträgen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein flüchtig redigierter Vertrag verursacht vielfach Probleme, die bereits an der Quelle, d.h. vor Vertragsabschluss, durch eine entsprechende juristische Beratung verhindert werden können. Wir beraten Einzelpersonen und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ferner prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen, insbesondere: Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkungsvertrag Miet- und Pachtvertrag Leihvertrag Darlehensvertrag Kreditvertrag Arbeitsvertrag Werkvertrag Auftragsvertrag Verlagsvertrag Treuhandvertrag Markler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsvertrag Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsvertrag Gesellschafts- und Aktionärbindungsvertrag Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsvertrag
  • Verwaltungsrecht
    Im Verwaltungsrecht begegnen sich staatliche Organisationen (Bund, Kanton und Gemeinden) und Private. Wir begleiten und vertreten Gemeinwesen und öffentlich-rechtliche Institutionen, Unternehmen und Private auf allen Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinden) insbesondere in den folgenden Bereichen: Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen Ausarbeitung von Grundordnungen (Baugesetz, Zonenplan etc.) von Gemeinden Ausarbeitung von Quartierplänen Erstellung oder Anfechtung von Verfügungen Verfassen von Bauentscheiden oder Baueinsprachen, Beschwerden gegen Entscheide von Baubehörden Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Staatshaftung und Enteignung Öffentliches Vergaberecht (Submission) Erarbeitung und Änderung von organisationsrechtlichen Grunderlassen Organisation von Organen | Behörden, von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Festlegung von Aufgaben und Befugnissen von Organen | Behörden (namentliche Verfassungsrevisionen, Organisationsplanung bei Gemeinde)
  • Beglaubigungen
    Beglaubigt werden: Unterschriften oder Handzeichen auf einem Dokument (z. B. Vollmacht), welche beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens, beim Kauf oder Verkauf von Immobilien oder bei gerichtlichen Verfahren notwendig sein können. Kopien (z. B. Pass oder Diplom); damit wird die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original beglaubigt, was beispielsweise dann sinnvoll ist, wenn einer Amtsstelle oder einer Partei nicht ein Original ausgehändigt werden kann bzw. soll. Übersetzungen Sicherung eines Datums. Im Bedarfsfall holen wir auch die Apostille, d.h. die Beglaubigung der Unterschrift des Notars durch die zuständige Behörde ein.
  • Beurkundungen
    Wir errichten und beurkunden Urkunden in sämtlichen Bereichen, in denen eine öffentliche Urkunde notwendig ist bzw. von den Vertragsparteien gewünscht wird. Im Einzelnen sind dies: Personenrecht Errichtung von Stiftungen Gründungsurkunde Organisationsreglement Errichtung und Beurkundung einer letztwilligen Verfügung (Testament) bzw. eines Erbvertrages oder eines Ehe- und Erbvertrages, in welchem die Gründung einer Stiftung verfügt bzw. vereinbart wird Im Zusammenhang mit der Gründung der Stiftung klären wir auch allfällige sich stellende aufsichtsrechtliche Fragen und sind für die Eintragung im Handelsregister besorgt. Erbrecht Errichtung, Abänderung und Beurkundung der folgenden Urkunden: Letztwillige Verfügung (Testament) Erbverträge Vertrag betreffend Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft Aufnahme von Inventaren (Sicherungsinventar, öffentliches Inventar) Familienrecht Errichtung, Abänderung und Beurkundung der folgenden Urkunden: Ehevertrag Erbvertrag Ehe- und Erbvertrag Vorsorgeauftrag Zum Vorsorgeauftrag im Besonderen Der Vorsorgeauftrag ermöglicht einer Person die Gestaltung der eigenen Angelegenheiten für den Fall der zukünftigen Urteils- und damit Handlungsunfähigkeit. Eine handlungsfähige Person kann insbesondere mit einem Vorsorgeauftrag für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen und ermächtigen. Dabei kann es sich um die Personensorge, Vermögenssorge oder um eine Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten handeln. Im Vorsorgeauftrag wird oft auf die Patientenverfügung verwiesen. Diese ist nicht Bestandteil des Vorsorgeauftrages, kann diesem aber beigelegt werden. Wir beraten Sie auch bei der Erarbeitung einer Patientenverfügung. Sachenrecht Im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften betreffend Grundstücke (bspw. Kauf einer Wohnung, eines Hauses, von Land) handelt es sich insbesondere um folgende Urkunden: Kaufvertrag, Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages, Kaufrechtsvertrag, Rückkaufvertrag, Vertrag betreffend die Einräumung eines Vorkaufsrechtes Begründung von Stockwerkeigentum Begründung von Personaldienstbarkeiten, wie beispielsweise Wohnrechte Nutzniessungsrechte Begründung von Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise Grenzbaurechte Näherbaurechte, Höherbaurechte, Durchgangsrechte, Durchleitungsrechte etc. Grundpfandrechte (Hypotheken) Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bzw. durch juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung stellen wir auch das Gesuch für die Feststellung der Nichtbewilligungspflicht bzw. beantragen wir die entsprechenden Erwerbsbewilligungen. Handels- und Gesellschaftsrecht (AG, GmbH-Recht, Genossenschaften) Errichtung und Beurkundung der Urkunde über die Errichtung einer Aktiengesellschaft bzw. einer GmbH samt Statuten Errichtung und nötigenfalls Beurkundung der Sacheinlageverträge Beurkundung von Beschlüssen der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung Errichtung und Beurkundung der öffentlichen Urkunde über die Errichtung einer Genossenschaft samt Statuten Im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht errichten wir auch die entsprechenden Urkunden im Zusammenhang mit Statutenänderungen, Sitzverlegungen etc. sowie sämtliche Urkunden im Zusammenhang mit Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen und anderen Formen der Umstrukturierung.
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