In der Schweiz haben Handwerker und Unternehmer (gemeinsam: Bauhandwerker ), die auf einem fremden Grundstück arbeiten, die Möglichkeit, ein Bauhandwerkerpfandrecht einzutragen, um ihre Forderungen abzusichern. In erster Linie geht es darum, den Bauhandwerker, welcher durch seine Arbeit zu einer Werterhaltung oder Wertvermehrung des Grundstückes bzw. der sich darauf befindenden Liegenschaft beigetragen hat, für seine Werklohnforderung zu schützen. Indem der Bauhandwerker sein