Wellness-, Fitness- und Freizeiträume können als Hauptnutzfläche gelten Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1C_317/2025 und 1C_319/2025 vom 11. August 2026 Entscheid in Kürze Das Bundesgericht hat mit Urteil 1C_317/2025 und 1C_319/2025 vom 11. August 2026 eine zentrale Frage des Zweitwohnungsrechts geklärt. Wellness-, Spa-, Pool-, Jacuzzi-, Sauna-, Fitness- und Spielbereiche können bei altrechtlichen Wohnungen als Hauptnutzfläche gelten. Dies kann die ohne Nutzungsbesch