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Sponsoring

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Nievergelt & Stoehr informiert darüber, dass sie im Rahmen sportlicher, kultureller, wissenschaftlicher, fachlicher oder institutioneller Initiativen, Drittpersonen, Vereinigungen oder Organisationen finanziell unterstütz.

Diese Unterstützungen beinhalten weder Empfehlungen noch Vermittlungen von Mandaten und beeinträchtigen weder die Unabhängigkeit, Autonomie noch die berufliche Freiheit der Kanzlei im Sinne des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) sowie der Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV).

Die Nennung der unterstützen Einrichtungen erfolgt ausschliesslich zu Informations- und Transparenzzwecken und begründet weder eine berufliche Zusammenarbeit noch Exklusivbindungen oder Interessenkonflikte. 

Alfällige relevante Situationen werden unter Einhaltung der anwendbaren standesrechtlichen Vorschriften geprüft und behandelt. 

Derzeit unterstützt die Kanzlei folgende Einrichtungen (die nachsehende Liste dient ausschliesslich Informationszwecken):

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